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   BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R   

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https://dejure.org/2005,2462
BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R (https://dejure.org/2005,2462)
BSG, Entscheidung vom 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R (https://dejure.org/2005,2462)
BSG, Entscheidung vom 08. September 2005 - B 13 RJ 20/05 R (https://dejure.org/2005,2462)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Nach der "Modifikation der Prüfung" eines maßgeblichen Schadens iS des § 1 BEG auf dem Gebiet der Rentenversicherung sei allein ein rentenrechtlicher Nachteil für infolge einer verfolgungsbedingten Flucht nicht zurückgelegte Beitragszeiten auszugleichen, wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 14. August 2003 (B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) entschieden habe.

    Denn die Feststellung der Verfolgteneigenschaft im Rahmen des § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI ist von den Rentenversicherungsträgern bzw den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in eigener Zuständigkeit zu treffen (vgl Senatsurteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1).

    Dass der Hinweis in § 250 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI, der Versicherte müsse "Verfolgter" iS des § 1 BEG sein, nicht so zu verstehen ist, dass es sich ausschließlich um nach dem BEG entschädigungsberechtigte Verfolgte handeln muss, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 14. August 2003 (aaO) unter Hinweis auch auf einschlägige Kommentarliteratur entschieden.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf ein vermeintliches obiter dictum im Senatsurteil vom 14. August 2003 (B 13 RJ 27/02 R - BSGE 91, 198 = SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) behauptet, die Feststellung eines Schadens in der Rentenversicherung iS des § 1 BEG hänge allein vom Erleiden rentenrechtlicher Nachteile dadurch ab, dass infolge verfolgungsbedingter Flucht keine (weiteren) Beitragszeiten hätten zurückgelegt werden können, verkennt sie, dass die Zugehörigkeit des Versicherten zum dSK im vorgenannten Verfahren nicht streitig war, dieser vielmehr bereits Zeiten in Anwendung des § 17a FRG angerechnet erhalten hatte.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Als Jude zählte jeder Versicherte zur Gruppe der Verfolgten, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft aus Gründen der Rasse "ausgemerzt" werden sollten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

    Wie der Senat ebenfalls in der vorzitierten Entscheidung vom 14. August 2003 entschieden hat, ist für die Entschädigungsberechtigung im Rentenrecht maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl auch BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO: BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.

  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    An diese Tatsachenwürdigung ist der Senat nach § 163 SGG gebunden; sie lässt im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsfehler, insbesondere Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze (vgl hierzu: BFHE 208, 447 = NJW 2005, 2176), nicht erkennen.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Der Heimatort der Klägerin Bilgoray gehörte zum sog Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete, in welchem das bis dahin geltende Rentenrecht grundsätzlich in Kraft blieb, so dass jedenfalls für die nichtdeutschen Staatsangehörigen weiterhin die polnischen Sozialversicherungsgesetze galten (vgl Senatsurteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 mwN).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Dies war - da die Klägerin nicht zu dem nach § 1 FRG begünstigten Personenkreis gehört, sie insbesondere keine anerkannte Vertriebene iS des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes ist - nur nach Maßgabe des § 17a FRG bzw § 20 iVm § 19 WGSVG (vgl hierzu BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 7) möglich, wenn sie dem dSK nicht nur gemäß § 17a Buchst a Nr. 1 FRG zu irgendeinem Zeitpunkt angehört hätte, sondern im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets (§ 17a Buchst a Nr. 2 FRG), weil sie im Zeitpunkt, in dem sich dessen Einflussbereich auf ihr Heimatgebiet erstreckte, das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (vgl auch BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 2).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RA 89/90

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Dies war - da die Klägerin nicht zu dem nach § 1 FRG begünstigten Personenkreis gehört, sie insbesondere keine anerkannte Vertriebene iS des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes ist - nur nach Maßgabe des § 17a FRG bzw § 20 iVm § 19 WGSVG (vgl hierzu BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 7) möglich, wenn sie dem dSK nicht nur gemäß § 17a Buchst a Nr. 1 FRG zu irgendeinem Zeitpunkt angehört hätte, sondern im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets (§ 17a Buchst a Nr. 2 FRG), weil sie im Zeitpunkt, in dem sich dessen Einflussbereich auf ihr Heimatgebiet erstreckte, das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (vgl auch BSG SozR 3-5070 § 20 Nr. 2).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Ursächlich (kausal) ist nach der im Sozialversicherungsrecht anzuwendenden Kausalitätslehre der "wesentlichen Ursache" jede - aber auch nur diejenige - Bedingung, die nach der Auffassung des praktischen Lebens wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg für dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt hat (BSGE 13, 175).
  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 66/76

    Verfolgteneigenschaft - Juden - Zeitpunkt des Verlassens Deutschlands - Rückkehr

    Auszug aus BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R
    Wie der Senat ebenfalls in der vorzitierten Entscheidung vom 14. August 2003 entschieden hat, ist für die Entschädigungsberechtigung im Rentenrecht maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl auch BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO: BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R - ).

    Denn er gehörte nicht zu dem durch das FRG erfassten Personenkreis (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des SGB VI (§ 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI bzw. § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO) und des WGSVG (§§ 1 Abs. 1, 20) auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahme die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R - ).

    Denn sie gehörte nicht zu dem durch das FRG erfassten Personenkreis (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

    Denn sie gehörte nicht zu dem durch das FRG erfassten Personenkreis (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R

    Anerkennung einer Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung -

    Eine Ersatzzeit wegen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts setzt eine vorherige Beziehung zur deutschen Rentenversicherung voraus, die darin liegen kann, dass für den Verfolgten Ghetto-Beitragszeiten zu fingieren sind; es ist nicht erforderlich, dass der Verfolgte sich vorher im Gebiet der (späteren) Bundesrepublik befunden oder nach dem Ende der Verfolgung dieses Gebiet berührt hat (Fortführung von BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 7/05 R = SozR 4-2600 § 250 Nr. 2 und vom 8.9.2005 - B 13 RJ 20/05 R).

    Denn sie war aus Angst vor der Verfolgung aus Polen in das Innere der damaligen Sowjetunion geflüchtet und 1948 nach Israel ausgewandert, nachdem sie ab 1946 in Deutschland Beitragszeiten zurückgelegt hatte (BSG vom 8.9.2005 - B 13 RJ 20/05 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2007 - L 14 R 363/06

    Rentenversicherung

    Noch weitergehend ist nach der Entscheidung des BSG vom 08.09.2005 (B 13 RJ 20/05 R, rv 2005, 176 f.) Sinn und Zweck des § 250 Absatz 1 Nr. 4 SGB VI, durch die Anerkennung einer Verfolgungsersatzzeit einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung Beitragszeiten "im Herkunftsort" nicht zurückgelegt werden konnten; § 250 mithin (nur) die Situation schützt, die zu Beginn der Verfolgungszeit bestand und die ohne die Verfolgungsmaßnahme fortgedauert hätte.

    Vorliegend ist aber zum einen zu bedenken, dass der Kläger, würde man allein auf den Herkunftsort abstellen, wie es das BSG (allein) in der Entscheidung vom 08.09.2005 (B 13 RJ 20/05 R) getan hat, schon an seinem Herkunftsort Lodz - zumindest ab dem 01.01.1942 - Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung hätte erwerben können - hier galt wegen Annexion der westlichen Teile der Republik Polen durch das Deutsche Reich ab dem 01.01.1942 die RVO (Ostgebiete-Verordnung vom 22.12.1941, Reichsgesetzblatt I 777) -, wäre der Kläger nicht infolge (weiterer) Verfolgung von seinem Herkunftsort Lodz weggebracht und in Lager, zuletzt in Schlesien, deportiert worden.

    Einmal eingegliedert in den Bereich des deutschen Rentenversicherungsrechts könne ihnen - anders als Versicherten, die nur die reine "Möglichkeit" einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen könnten (vgl. Urteil vom 8. September 2005, B 13 RJ 20/05 R) - ein Schaden in der deutschen Rentenversicherung (vgl. hierzu auch Urteil vom 14. August 2003, B 13 RJ 27/02 R) entstanden sein.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R - ).

    Denn er gehörte nicht dem durch das FRG erfassten Personenkreis an (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI und des § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO und der §§ 1 Abs. 1, 20 WGSVG auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R - ).

    Denn er gehörte nicht zu dem durch das FRG erfassten Personenkreis (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 96/07 R

    Voraussetzungen der Anerkennung eines verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts

    Denn sie war aus Angst vor der Verfolgung aus Polen in das Innere der damaligen Sowjetunion geflüchtet und 1948 nach Israel ausgewandert, nachdem sie ab 1946 in Deutschland Beitragszeiten zurückgelegt hatte (BSG vom 8.9.2005 - B 13 RJ 20/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - L 4 RJ 58/02

    Rentenversicherung

    Soweit in den Vorschriften des SGB VI (§ 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI bzw. § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO) und des WGSVG (§§ 1 Abs. 1, 20) auf die Verfolgteneigenschaft eines Berechtigten zur Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten abgestellt wird, handelt es um Verfolgte im Sinne des BEG, die einen durch die Verfolgungsmaßnahme bedingten Schaden in ihrer deutschen Rentenberechtigung erlitten haben, also in der Lage waren, zu Beginn und während der Verfolgungsmaßnahmen Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 - zu § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI; Urteil vom 14.08.2003, - B 13 RJ 27/02 R - zu § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO; Urteil vom 29.08.1996, - 4 RA 85/95 -).

    Denn auch die Verfolgungsersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI setzen u.a. voraus, dass die Verfolgten zu Beginn der Verfolgungsmaßnahme die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die gesetzliche deutsche Rentenversicherung erfüllten (BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R - ).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 7/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - verfolgungsbedingter

    Einmal eingegliedert in den Bereich des deutschen Rentenversicherungsrechts kann ihnen - anders als Versicherten, die nur die reine "Möglichkeit" einer Auswanderung nach Deutschland für sich in Anspruch nehmen (vgl Senatsurteil vom 8. September 2005 - B 13 RJ 20/05 R - veröffentlicht bei Juris) - ein Schaden in der deutschen Rentenversicherung (vgl hierzu auch Senatsurteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 27/02 R - SozR 4-2200 § 1251 Nr. 1) entstanden sein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - L 3 R 46/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05

    Rentenversicherung

  • LSG Hamburg, 25.04.2007 - L 1 R 36/06

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anrechnung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 20.09.2006 - L 13 R 153/06

    Anspruch einer tschechischen Staatsangehörigen auf Regelaltersrente unter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • LSG Hamburg, 20.03.2006 - L 6 RJ 100/03

    Anspruch auf Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten im Getto;

  • LSG Hamburg, 15.12.2005 - L 6 RJ 24/03

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto; Voraussetzungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 2/12 R 254/12
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